HonorareDie Grundlage für Behandlungskosten ist die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Die privaten Kranken-
kassen erstatten die Rechnungen nach ihren und teilweise unterschiedlichen Leistungstabellen. Bitte sehen Sie
hierzu in Ihrem persönlichen Vertrag nach, ob Ihre Versicherung alle Heilpraktikerkosten übernimmt. Bedenken
Sie bitte, dass die Behandlungsleistungen nach ihrer Notwendigkeit und in Ihrem Interesse richten sollten, d.h.
das Erstattungsverhalten der Versicherung sollte eine untergeordnete Rolle spielen.
Für gesetzlich Krankenversicherte ohne Zusatzversicherung biete ich Sonderkonditionen an, um für
alle Patienten die Naturheilverfahren nutzbar machen zu können, z.B. durch >
Homöopathie in Aktion<.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Behandlungskosten ab einer gewissen Höhe steuerlich abzusetzen. Diesbezüglich berät Sie ihr Steuerberater.
In der Regel wird das Behandlungshonorar nach jeder Behandlung fällig. In be-
sonderen Fällen werden auch Sammelrechnungen erstellt. Für Selbstzahler
gibt es Jahresquittungen zur Vorlage beim zuständigen Finanzamt. Vereinbarte
Termine müssen mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden (Montags-
termine entsprechend am Freitag), damit diese an andere Patienten vergeben
werden können. Sonst entstehen Ihnen die entsprechenden Kosten - abzüglich
der nicht verwendeten Materialien und Arzneien.